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Maibaumregeln

| Kultur & Brauchtum

Die Regeln der LJ Bezirk Wels im Überblick

Der erste Mai naht, so auch die Zeit des Maibaums und der damit verbundenen Traditionen. Da es in den vergangen Jahren zu einigen Streitigkeiten kam, wollen wir euch darauf hinweisen eure Regeln des Stehlens in die digitale Maibaumlandkarte einzutragen. Zum Online-Fragebogen gelangst du hier. Bereits 2007 überarbeitete der Bezirk Wels beim LeiLei-Treffen die Regeln. Diese gelten innerhalb der Landjugend des Bezirkes Wels.

  • Der Baum ist ab 27. April um 00:00 Uhr als Maibaum gültig. Der Baum muss als Maibaum erkennbar sein - geschält!!
  • Die Kränze können ab dem Bindedatum bis zum Aufstellen gestohlen werden. 
  • Das Taferl kann in der Nacht des Aufstellens bis 3:00Uhr Früh gestohlen werden.
  • Das Taferl muss "stehlbar" angebracht werden, z.B. nur mit zwei Nägel, maximale Höhe 5m.
  • Das Taferl muss unbeschädigt bleiben. Wird das Taferl beschädigt muss dieses ersetzt werden.
  • Wird eine Kopie/ ein Faketaferl angebracht, ist dieses gleichwertig mit dem Original.
  • Ist eine andere LJ-Gruppe zu Gast, darf diese das Taferl nicht stehlen.
  • Bei einer Beschädigung des Baumes, sowie bei anderen Schäden muss der Schaden gleichwertig ersetzt werden.
  • Grundsätzlich ist der Maibaum, die Kränze/Girlande und das Taferl auszulösen, wobei für die "Stehler" bis 12:00 Uhr Meldepflicht besteht.
  • Wird das Diebesgut nicht ausgelöst, ist ein Baum mit einer schwarzen Fahne und einem Taferl, auf dem ersichtlich ist wer den Baum bzw. die Kränze von wem gestohlen hat, im eigenen Ort aufzustellen.
  • Der Maibaum und die Kränze gelten als gestohlen, sobald er/sie 50m bewegt und außerhalb von geschlossenen Räumen gebracht wurde/n.
  • Bereits aufgestellte Bäume dürfen nicht gestohlen werden.
  • Das Loch zu verschütten ist mit dem Brauchtum nicht zu vereinbaren und ein reiner Bosheitsakt!
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